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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen und
Leistungen erfolgen von der Firma Krähe
EDV DL KG ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen. Mit
Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an,
und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Krähe
EDV DL KG schriftlich bestätigt werden.
2.
Auftragserteilung
Unsere Angebote
sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen
wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.
3.
Gewährleistungsbestimmungen
Die
Gewährleistungsfrist beträgt, sofern Artikel nicht gesondert
ausgezeichnet sind, 2 Jahre. Die Firma Krähe
EDV DL KG
tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren
Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche
stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht
abtretbar. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist
von der Fa. Krähe für den Kunden durchzuführen sind, werden gemäß
der jeweils gültigen Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung
treten keine neuen Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen
und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware
seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel
uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm
mitteilt.
4.
Haftung
Ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus
positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für
die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine
Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der
Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln oder Unterlassen der Fa. Krähe verursacht wurde.
5.
Lieferzeit
Die Lieferfrist
beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen
erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt
ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen
nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per
Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten
ist. Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich
wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter
vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder
teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
6.
Preise
Die Preise sind
freibleibend.
7.
Zahlung
Soweit nicht
anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Krähe
EDV DL KG 8 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet
sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf
unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können
jederzeit zurückgegeben werden.
8.
Eigentumsvorbehalt
a) Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind.
b) Der
Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem
Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in
Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des
Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die
aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe
an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach
Verarbeitung /Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest
ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d) Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich
der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer
kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die
Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer
stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit
im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit
Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt
besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an
der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem
Verkäufer gehörenden Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z.Zt.
der Verarbeitung zu.
f) Wenn
der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen
um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des
Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
9.
Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma Krähe
EDV DL KG macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden
aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem
Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf
aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der
Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit
einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Jüterbog.
Gerichtsstand ist Potsdam. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen
verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Potsdam
als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
11.
Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe
dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen
ihre Gültigkeit.
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