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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma Krähe EDV
DL KG ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen. Mit
Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese
Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch
stehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn sie von der Firma Krähe EDV DL KG
schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu
erbringenden Leistungen wird allein durch unsere
Auftragsbestätigung festgelegt.
3. Gewährleistungsbestimmungen
Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern Artikel nicht
gesondert ausgezeichnet sind, 2 Jahre. Die Firma Krähe EDV
DL KG tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber
ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die
außerhalb der Gewährleistungsfrist von der Fa. Krähe für den
Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen
Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten
keine neuen Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen
und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der
Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der
Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche
nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.
4. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung,
insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für die
Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine
Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit
der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Fa. Krähe
verursacht wurde.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche
Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger
Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus
Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine
Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben
gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist.
Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch
bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter
vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen
oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
6. Preise
Die Preise sind freibleibend.
7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der
Firma Krähe EDV DL KG 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach Ablauf
dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere
Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel
und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und
können jederzeit zurückgegeben werden.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor,
bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden
Forderungen auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn
er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen
abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer
oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung
in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im
Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird
Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung /Verbindung
zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert,
so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang
vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und
sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann
verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird
durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird
die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers
stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein
verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht
dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird
die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer
gehörenden Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
z.Zt. der Verarbeitung zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu
sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der
Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe
verpflichtet.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma Krähe EDV DL KG macht darauf aufmerksam, dass Sie
für alle Schäden aufgrund von Urheberverletzungen haften,
die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir
darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder
Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder
umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe bedroht ist.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide
Vertragspartner ist Piesendorf. Gerichtsstand ist Zell am
See. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen
verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit
Potsdam als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich
das Recht der Republik Österreich vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit
Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle
bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
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